Sexualtherapie zum Schutze der Jugend verbieten?

Am 3.2.2026 wurde vor dem Verwaltungsgericht Leipzig der Fall verhandelt, dass das Ordnungsamt meine sexualtherapeutische Praxis zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend amtlich geschlossen hat. Das ist natürlich etwas verkürzt dargestellt, trifft aber den Kern der Sache. Das Verwaltungsgericht hat das Ordnungsamt darin bestätigt. Der sittliche Nährwert dieses Urteils ungefähr so hoch, wie die staatliche Gewalt gegen liebende Männer jahrzehnte lang war. Der Schutz von Prostituierten wird zum Vorwand genommen, patriarchal Frauenfeindliche Meinungen durchzusetzen.

Details siehe https://www.tantrazentrum-leipzig.de/tantramassage/tantramassage-in-leipzig/massagevonhelfried/prostschg/

Manche Gesetze sind gut und zu beherzigen. Manche Gesetze sind unklar und werden in ihren Randbereichen falsch ausgelegt und führen zu absurden Situationen. Manche Gesetze Ausdruck aktueller Mehrheitsverhältnisse, die Mensch bescheuert finden darf, aber sich daran halten muss. Und manche Gesetze sind Ausdruck mieser Machtstrukturen, unmenschlich und verabscheuenswürdig. Jahrzehntelang wurden z.B. Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt. Der §175 ist heute kaum noch vorstellbar. Ich vermute, dass das neue ProstSchG zur zweiten Kategorie gehört, aber auch Anteil von letztem hat. Ich halte mich an das Gesetz, aber ich wehre mich gegen Unmenschlichkeit.

Ich kann damit Leben, dass gewerbliche Tantramassage rechtlich geregelt wird, aber ich möchte in einem demokratischen Staat nicht damit leben, dass Opfern sexualisierter Gewalt Therapie vom Ordnungsamt verweigert wird.

Zum Glück bin ich in der priveligierten Situation, dass finanziell nicht auf die Einnahmen aus meinen Tantramassagen angewiesen bin. Mir ist egal, ob ich ehrenamtlich im Büro sitze und mit Tantramassagen Geld verdiene oder ob ich ehrenamtlich Tantramassagen anbiete und über Spenden für meine Büroarbeit bezahlt werde. Tantramassagen mit Genitalberührung biete ich ab sofort kostenfrei an (im Rahmen meines Terminkalenders). Damit ist das ProstSchG auch aus meiner Welt entfernt.

Das Ordnungsamt möchte belogen werden! Das Ordnungsamt vertritt eine patriarchale Meinung und dazu gehört bürgerliche Doppelmoral und Prositution. Transparenz und kooperative Gespräch scheinen vom Ordnungsamt nicht erwünscht. Das Verhältnis zu Bürgern erscheint wie die Verhältnisse herrschsüchtige 50er-Jahre Familienoberhäupter (im Westen) zu ihren Familienmitgliedern.

Dieses Wochenende hatte ich wieder ein Tantramassage-Seminar gegeben. Der Grundkurs M1, ganz ohne Genitalberührung. Eine ausgebildete Physiotherapeutin mit viel Berufserfahrung berichtet, dass sie sich in einem „ganz anderen Universum“ fühlt und Massage ganz anders begreift. Bei der Bauch- und Brustmassage macht sie elementar neue Erfahrungen, weil endlich mal die Berührung der Brust nicht sexuell gefärbt ist und sie lernt das genießen zu können. Diese wundervolle Arbeit soll laut Ordnungsamt verboten sein?

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